Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI – Kostenfrei und professionell
Als anerkannte Beratungsstelle bieten wir Ihnen eine umfassende und kostenfreie Beratung nach § 37.3 SGB XI an. Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 müssen dafür weder in Vorkasse treten noch selbst Kosten übernehmen – die Krankenkassen übernehmen dies vollständig.
Ziel dieser Beratung ist es, sicherzustellen, dass pflegende Angehörige gut unterstützt werden und in ihrer Pflegesituation nicht überlastet sind.
Wir bieten Ihnen umfassende und persönliche Beratungsgespräche, um all Ihre Fragen und Anliegen rund um die häusliche Pflege zu klären. Unser engagiertes Beratungsteam nimmt sich Zeit für Sie und Ihre Angehörigen, um gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Wir wissen, wie wichtig es ist, in solch sensiblen Situationen kompetente und einfühlsame Unterstützung zu erhalten.
Unsere Beratung umfasst:
- Pflegehilfsmittel: Wir stellen Ihnen geeignete Pflegehilfsmittel vor und unterstützen Sie bei der Vermittlung.
- Wohnumfeld-Anpassungen: Wir beraten Sie zu notwendigen Änderungen in Ihrem Wohnumfeld, um die Pflege zu erleichtern und die Sicherheit zu erhöhen.
- Dokumentation für die Krankenkasse: Wir übernehmen die Beurteilung der Pflegesituation und sorgen für eine fachgerechte Dokumentation gegenüber Ihrer Krankenkasse.
- Hilfebedarfs-Ermittlung: Gemeinsam ermitteln wir Ihren individuellen Hilfebedarf, um die passende Unterstützung zu finden.
- Kostenvoranschlag: Wir erstellen einen transparenten Kostenvoranschlag, der Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten gibt.
- Pflegevertrag: Zusammen legen wir die erforderlichen Leistungen fest und halten diese in einem Pflegevertrag fest.
- Organisation der Pflege: Wir übernehmen die Planung und Organisation der Pflegeeinsätze und vermitteln bei Bedarf weitere Hilfen.
- Kostenklärung: Wir unterstützen Sie bei der Klärung aller Fragen zur Kostenübernahme mit den Kranken- und Pflegekassen.
Pflege für bereits Eingestufte
Für Personen, die bereits einen Pflegegrad haben und eingestuft sind, bieten wir eine gezielte Unterstützung, um die passende Hilfe zu organisieren und die notwendigen Schritte zu koordinieren. Gemäß § 37 SGB XI führen wir regelmäßige Beratungseinsätze zur Qualitätssicherung durch, damit Sie weiterhin optimal betreut werden und Ihre Pflegeleistungen bestmöglich genutzt werden können.
Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!