Betreuungs- und Entlastungsleistung

Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind finanzielle Hilfen, die von der Pflegeversicherung in Deutschland bereitgestellt werden, um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zu unterstützen.

 

Was sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen?


Sie dienen dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und pflegebedürftigen Menschen zusätzliche Betreuung oder Unterstützung im Alltag zu ermöglichen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Unterstützung im Haushalt (z.B. Reinigung, Einkaufen)
  • Begleitung bei Arztbesuchen oder Spaziergängen
  • Betreuung zur Förderung kognitiver Fähigkeiten oder sozialer Kontakte.

 

Wann kann man diese Leistungen nutzen?


Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegrad 1 haben, können diese Leistungen in Anspruch nehmen. Das Budget beträgt 125 Euro pro Monat, das sich ansammelt, wenn es nicht genutzt wird. Es darf nur für zugelassene Dienstleistungen verwendet werden, nicht für direkte Geldleistungen an Angehörige.

 

Wer darf die Leistungen nutzen?


Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, unabhängig vom Alter, dürfen diese Leistungen beanspruchen. Auch pflegende Angehörige profitieren davon, weil sie Entlastung und Unterstützung im Alltag erhalten.

Diese Leistungen sollen dazu beitragen, dass die häusliche Pflege länger ermöglicht wird und pflegende Angehörige entlastet werden.

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