Schulung nach § 45b SGB XI
Schulungen nach § 45b SGB XI richten sich an pflegende Angehörige von Menschen mit Pflegegrad. Der Pflegebedürftige muss einen Pflegegrad haben, damit die pflegenden Personen diese Schulungen in Anspruch nehmen können. Ohne Pflegegrad ist die Teilnahme in der Regel nicht möglich.
Inhalte der Schulungen:
- Pflegegrundlagen und Pflegetechniken: Grundlegende Handgriffe und Techniken, um die Pflege korrekt und sicher durchzuführen.
- Umgang mit speziellen Erkrankungen: Speziell auf Krankheiten wie Demenz oder körperliche Einschränkungen abgestimmte Pflegemethoden.
- Stressbewältigung und Selbstfürsorge: Strategien, wie pflegende Angehörige mit der emotionalen und körperlichen Belastung besser umgehen können.
- Rechtliche und finanzielle Fragen: Informationen zu Rechten, Leistungen der Pflegeversicherung und finanziellen Hilfen für die Pflege.
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für diese Schulungen, um pflegende Angehörige bestmöglich auf die Herausforderungen der häuslichen Pflege vorzubereiten.